schwabmayer architekten PartGmbB
Philipp Schwab, Felix Mayer
Hauptstraße 58
79206 Breisach
T +49 (0) 711 25253446
info@schwabmayer.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer DE401920292
Amtsgericht Freiburg, PR 700518
Vertretungsberechtigte Partner
Philipp Schwab, Felix Mayer
Berufsordnung
Die freien Architekten Philipp Schwab und Felix Mayer sind eingetragene Mitglieder der Architektenkammer Baden-Württemberg KdöR, Danneckerstraße 54, 70182 Stuttgart, Bundesrepublik Deutschland (www.akbw.de).
Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ ergibt sich aus der Eintragung in die Architektenliste der Architektenkammer Baden-Württemberg KdöR (Bundesrepublik Deutschland). Die berufsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Architektengesetz Baden- Württemberg sowie die Berufsordnung, sind einsehbar auf der Homepage der Architektenkammer Baden-Württemberg:
https://www.akbw.de/download/architektengesetz.pdf
https://www.akbw.de/download/berufsordnung.pdf
Gestaltung
Nicolai Schurr, Philipp Schwab, Felix Mayer
Realisierung
Nicolai Schurr, Philipp Schwab, Felix Mayer
Anbieter
Verantwortlich im Rahmen des Digitale-Dienste-Gesetzes / Anbieter sind:
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Philipp Schwab, Felix Mayer
Nutzungsrechte
Alle Texte, alle Fotos, alle Gestaltungselemente dieser Website sind – sofern nicht ein anderes Copyright angegeben ist – urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne schriftliche Zustimmung von schwabmayer archteitken PartGmbB nicht gestattet. Alle Rechte vorbehalten.
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Der Webmaster dieser Seiten weist darauf hin, daß die Links zu externen Anbietern führen, sobald der Rahmen verlassen wird oder nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind die jeweiligen Autoren verantwortlich, der Webmaster übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit bzw. Aktualität des Inhalts, für die Rechtmäßigkeit oder die Erfüllung von Urheberrechtsbestimmungen dieser Seiten.
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind stets bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten mit unseren Bauherren einvernehmlich beizulegen. Hierzu nehmen wir in geeigneten Fällen und vorbehaltlich der ggf. notwendigen Zustimmung unseres Haftpflichtversicherers auch an einem Schlichtungsverfahren vor der sachkundig und paritätisch besetzten Schlichtungsstelle der Architektenkammer Baden-Württemberg, nicht jedoch vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teil.
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